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Wie viele Legionellen sind zu viel? Grenzwerte, Gefährdung und abgeleitete Maßnahmen

Nach der deutschen Trinkwasserverordnung liegt der technisch orientierte Maßnahmenwert für Legionellen bei 100 KBE (koloniebildende Einheiten) je 100 Milliliter Trinkwasser. Dieser Wert stellt keinen gesundheitlichen Grenzwert dar, sondern eine vorsorgliche Eingriffsschwelle. Einen Grenzwert wie bei anderen Parametern gibt es nicht.

Der technisch orientierte Maßnahmenwert wurde festgelegt, um hygienische oder technische Mängel in der Trinkwasserinstallation frühzeitig zu erkennen und zu beheben, bevor ein relevantes Gesundheitsrisiko entsteht. Wird dieser Wert überschritten, sind Maßnahmen wie eine Gefährdungsanalyse, die Überprüfung der Temperaturführung, die Beseitigung von Stagnation sowie gegebenenfalls technische oder organisatorische Sanierungsmaßnahmen erforderlich.

Eine konkrete Gesundheitsgefährdung wird in Fachliteratur und technischen Regelwerken in der Regel erst bei deutlich höheren Konzentrationen angenommen. Ab etwa 10.000 KBE pro 100 Milliliter wird von einer stark erhöhten Kontamination oder einem "Gefahrenwert" gesprochen, bei der das Infektionsrisiko, insbesondere durch das Einatmen legionellenhaltiger Aerosole, deutlich ansteigt.1 In diesem Bereich können weitergehende Schutzmaßnahmen notwendig werden, etwa Nutzungseinschränkungen wie Duschverbote oder eine sofortige Desinfektion der Anlage. Die Kombination aus niedrigem Maßnahmenwert und deutlich höher angesetzter Gefährdungsschwelle verfolgt das Ziel, präventiv zu handeln und gesundheitsrelevante Belastungen zuverlässig zu vermeiden.

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Vermehrung von Legionellen im Leitungswasser: Die Ursachen sind betreiberseitig zu suchen

Legionellen kommen ganz natürlich im Trinkwasser vor. Auch in der Trinkwasserverteilung der Wasserversorger sind die Keime vorhanden, allerdings in hygienisch nicht relevanter Konzentration. Unter bestimmten Bedingungen kommt es aber zu einer übermäßigen Vermehrung der Erreger in künstlichen Wassersystemen.

Zu diesen gehören insbesondere:

Wassertemperaturen zwischen 25 und 50 °Celsius
große Warmwasseranlagen mit ausgedehntem Rohleitungssystem
kleine Warmwasseranlagen mit Betriebstemperaturen um 45 °Celsiusalte und nur unzureichend gewartete Trinkwasser-Installationen
sogenannte Totleitungen, die nicht genutzt, aber noch mit dem aktiven Leitungsnetz verbunden sind

Ablagerungen wie Sedimente am Boden von Warmwasserbehältern oder in Verteilerbalken sowie ein vorhandener Biofilm in Rohrleitungen bieten Legionellen als komplexes Ökosystem optimale Lebens- und Vermehrungsbedingungen.

Eine Ansteckung geschieht dann über das Einatmen der Erreger in vernebeltem Wasser (Aerosole), zum Beispiel beim Duschen. Erfahren Sie mehr über die Symptome einer Legionellenerkrankung in unserem Artikel über Legionellen Symptome.
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Technischer Maßnahmenwert überschritten: Das sind die Pflichten der Betreiberinnen und Betreiber

Bei Erreichen oder Überschreitung des technisch orientierten Maßnahmenwertes sind Betreiberinnen und Betreiber einer Trinkwasseranlage verpflichtet …

 die Ursachen für die Grenzwertüberschreitung abzuklären. Hierzu gehören insbesondere eine Ortsbesichtigung sowie die Prüfung, ob die allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) eingehalten werden.
eine Gefährdungsanalyse durchzuführen oder durchführen zu lassen, um eventuelle Mängel an der Trinkwasseranlage sowie Verstöße gegen die a.a.R.d.T. zu identifizieren.
anhand der festgestellten Mängel die Maßnahmen durchzuführen, die für die Beseitigung der gesundheitlichen Gefährdung erforderlich sind.
die ergriffenen Maßnahmen dem Gesundheitsamt unverzüglich mitzuteilen.
die durchgeführten Maßnahmen zu dokumentieren und die Aufzeichnungen für zehn Jahre verfügbar zu halten.

Die Kosten und Verantwortung für die durchzuführenden Maßnahmen trägt in Deutschland die Betreiberin oder der Betreiber der Trinkwasserinstallation. Dieser hat den Verbraucher gegebenenfalls auch über Einschränkungen bei der Trinkwasserverwendung zu informieren. Wenn Sie als Mieter also nicht über ein Duschverbot oder andere Verwendungseinschränkungen informiert werden, besteht für Sie in aller Regel keine Gesundheitsgefahr durch Legionellen im Trinkwasser

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Thermische Desinfektion bei Legionellenbefall

Was ist die thermische Desinfektion und wozu nutzt man sie?

Die thermische Desinfektion ist eine anerkannte, kurzfristig wirksame Maßnahme zur Reduktion von Legionellen in zentralen Trinkwassererwärmungsanlagen und wird insbesondere nach Überschreitung des technisch orientierten Maßnahmenwertes von 100 KBE/100 ml im Rahmen der Gefährdungsanalyse eingesetzt. Sie ist keine dauerhaft allein ausreichende Sanierungsmethode, sondern dient der akuten Keimreduktion und Gefahrenabwehr. Bei hohen Kontaminationen, vornehmlich ab 10.000 KBE/100 ml, kann sie durch das Gesundheitsamt ausdrücklich gefordert werden und ist dann Teil unverzüglich einzuleitender Maßnahmen, häufig in Kombination mit Nutzungseinschränkungen wie Duschverboten oder dem Einsatz endständiger Filter.2

Sinnvoll ist die thermische Desinfektion speziell als Sofortmaßnahme zur schnellen Reduktion der Keimbelastung, zur Unterbrechung akuter Expositionsrisiken und als Überbrückung bis zur nachhaltigen Ursachenbeseitigung, etwa durch Beseitigung von Totleitungen, Verbesserung der Zirkulation, Einhaltung der Temperaturvorgaben oder bauliche Anpassungen. Ihre Grenzen sind klar zu benennen: Biofilme werden nicht dauerhaft entfernt, eine Wiederverkeimung ist bei unveränderten Betriebsbedingungen wahrscheinlich, zudem bestehen erhöhte Risiken für Verbrühungen sowie Materialbelastungen durch hohe Temperaturen.

Wie wirken erhöhte Temperaturen zum Abtöten von Legionellen?

Die Wirksamkeit der thermischen Desinfektion beruht auf der Temperaturempfindlichkeit von Legionellen. Diese können sich im Bereich von 25 bis 45 °C vermehren, überleben bei etwa 55 °C über mehrere Stunden und können bei 60 Grad Celsius noch bis zu 30 Minuten infektiös bleiben. Für eine sichere Abtötung ist daher erforderlich, dass im gesamten Warmwassersystem einschließlich aller Entnahmestellen mindestens 70 °C erreicht und über eine definierte Einwirkzeit gehalten werden. Nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik gilt eine Spülung jeder Entnahmestelle mit mindestens 70 °C über mindestens 3 Minuten als fachlich korrektes Vorgehen, wobei die Zirkulationspumpe auf Dauerbetrieb zu schalten und die Temperaturen messtechnisch zu kontrollieren und zu dokumentieren sind.3

Vollnetz-Desinfektion und strangweise thermische Desinfektion

In der Praxis wird zwischen verschiedenen Vorgehensweisen unterschieden. Die Vollnetz-Desinfektion, bei der alle Entnahmestellen systematisch gespült werden, gilt als wirksamste Methode. Bei großen Objekten wird häufig eine strangweise thermische Desinfektion durchgeführt, um hydraulische Probleme und Verbrühungsrisiken zu reduzieren. Die alleinige kurzzeitige Aufheizung des Trinkwassererwärmers ohne konsequente Spülung des Leitungsnetzes wird hingegen als unzureichend bewertet, da sie Biofilme und Legionellen in den Leitungen nicht zuverlässig erreicht.

Wer führt eine thermische Desinfektion durch?

Die Durchführung darf ausschließlich durch qualifizierte Fachbetriebe für Sanitär-, Heizungs- und Trinkwasserhygienetechnik erfolgen, die über geeignete Messtechnik, Erfahrung mit Hygienemaßnahmen und eine lückenlose Dokumentation verfügen.4 Der Betreiber bleibt dabei verantwortlich für Organisation, Information der Nutzer und die Umsetzung begleitender Schutzmaßnahmen. Die Kosten variieren stark je nach Anlagengröße und Komplexität. In der Praxis werden häufig Pauschalen oder Abrechnungen pro Entnahmestelle angesetzt. Als realistische Größenordnung gelten etwa 15 bis 25 Euro pro Zapfstelle zuzüglich Grund- und Dokumentationspauschalen. Für typische Mehrfamilienhäuser ergeben sich dadurch Gesamtkosten von etwa 800 bis 2.500 Euro pro Durchgang, bei großen oder komplexen Anlagen wie Hotels, Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern häufig 2.500 bis 8.000 Euro oder mehr, insbesondere bei Nachtarbeit, etappenweiser Durchführung oder zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen.

Reicht die thermische Desinfektion alleine aus?

Nach Abschluss der thermischen Desinfektion ist eine zeitnahe mikrobiologische Kontrolluntersuchung erforderlich, häufig ein bis zwei Wochen nach der Maßnahme, um die Wirksamkeit zu überprüfen. Ohne anschließende dauerhafte Sanierung der Ursachen ist die thermische Desinfektion ausdrücklich nicht als nachhaltige Lösung zu bewerten.

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Chemische Desinfektion bei Legionellenbefall

Was ist die chemische Desinfektion und wozu nutzt man sie?

Die chemische Desinfektion ist eine anerkannte, in der Regel nur ausnahmsweise eingesetzte Maßnahme zur Reduktion von Legionellen in Trinkwasserinstallationen und wird insbesondere dann erwogen, wenn mit technischen und betrieblichen Maßnahmen (Temperaturführung, Spülungen, hydraulische Optimierung) keine ausreichende Verringerung der Kontamination erreicht wird.1,2 Sie dient in diesen Fällen vorwiegend der akuten Keimreduktion und Gefahrenabwehr sowie der Überbrückung, bis die zugrunde liegenden technischen Mängel identifiziert und behoben sind.5,6

Gemäß dem Minimierungsgebot der Trinkwasserverordnung soll eine chemische oder elektrochemische Desinfektion von Trinkwasser in bestimmungsgemäß betriebenen Installationen nur in streng indizierten Einzelfällen erfolgen und ist weder als Routine- noch als Dauermaßnahme vorgesehen.5,7 Eine prophylaktische Dauerdesinfektion gilt als kritisch, weil sie technische Mängel überdecken, zusätzliche chemische Belastungen verursachen und ein falsches Sicherheitsgefühl vermitteln kann.7

Wie wirkt die chemische Desinfektion bei Legionellenbefall?

Bei der chemischen Desinfektion werden zugelassene Desinfektionsmittel in das Trinkwassersystem dosiert, um Mikroorganismen – einschließlich Legionellen – durch oxidative oder andere biozide Wirkmechanismen abzutöten oder so weit zu inaktivieren, dass keine Gesundheitsgefahr mehr besteht.5,8 Eingesetzt werden hierfür ausschließlich Aufbereitungsstoffe und Verfahren, die in der sogenannten §‑20‑Liste (heute §‑11‑Liste) des Umweltbundesamtes gemäß Trinkwasserverordnung aufgeführt sind, etwa auf Chlor, Chlordioxid oder Ozon basierende Verfahren.5,8

Für eine wirksame Desinfektion ist entscheidend, dass die notwendige Wirkstoffkonzentration alle Anlagenteile erreicht und über eine ausreichende Kontaktzeit gehalten wird, was eine sorgfältige hydraulische Planung, das Öffnen sämtlicher Entnahmestellen und eine messtechnische Kontrolle der Konzentrationen erfordert.9 Gleichzeitig müssen Werkstoffe der Installation, mögliche Nebenprodukte (z. B. Chlorat, chlorierte Nebenprodukte) und Grenzwerte der Trinkwasserverordnung berücksichtigt werden, sodass Dosierung und Verfahren anlagenspezifisch festgelegt werden müssen.5,8

Vollnetz-Desinfektion und abschnittsweise chemische Desinfektion

Im Rahmen einer chemischen Sanierung von Legionellenbefunden kann eine Vollnetz-Desinfektion durchgeführt werden, bei der das gesamte Trinkwassernetz einschließlich aller Entnahmestellen mit dem Desinfektionsmittel beaufschlagt wird, bis überall die Zielkonzentration erreicht ist.9,10 Diese Vorgehensweise bietet den Vorteil, dass alle Leitungsabschnitte und Armaturen erfasst werden, ist jedoch technisch aufwendig, erfordert ein abgestimmtes Sperr- und Sicherheitskonzept und ist typischerweise auf Ausnahmefälle mit deutlich erhöhten Befunden beschränkt.6,10

Bei großen oder besonders komplexen Anlagen werden in der Praxis häufig abschnittsweise oder strangweise Desinfektionen umgesetzt, um die Hydraulik besser zu beherrschen, die Kontaktzeiten sicherzustellen und die Nutzungseinschränkungen für die Nutzer zu minimieren.9,10 Unzureichend ist dagegen eine bloße, kurzzeitige Zugabe geringer Desinfektionsmittelmengen ohne Erreichen wirksamer Konzentrationen in allen Anlagenteilen, da damit insbesondere Biofilme und stagnierende Bereiche nicht zuverlässig erfasst werden und eine schnelle Wiederverkeimung wahrscheinlich ist.7,9

Wer führt eine chemische Desinfektion durch?

Die Durchführung einer chemischen Desinfektion sollte ausschließlich durch hierzu qualifizierte Fachleute und Unternehmen erfolgen, die mit den rechtlichen Vorgaben der Trinkwasserverordnung, den Empfehlungen von Umweltbundesamt und DVGW sowie der erforderlichen Messtechnik und Dokumentation vertraut sind.5,8,9 Das umfasst primär die Planung der Maßnahme, die Auswahl eines geeigneten zugelassenen Desinfektionsverfahrens, die Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt sowie die Erstellung eines Sicherheits- und Spülkonzeptes für die Phase der Einwirkung und der Nachspülung.6,10

Der Betreiber der Trinkwasserinstallation bleibt trotz Beauftragung eines Fachunternehmens verantwortlich für die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten, die Information der Nutzer, die Sicherstellung eines hygienisch einwandfreien Betriebs und die Umsetzung der in der Gefährdungsanalyse festgelegten technischen und organisatorischen Maßnahmen.6,10,11 Nach Abschluss der Desinfektion sind in der Regel mikrobiologische Kontrolluntersuchungen auf Legionellen erforderlich, deren Umfang sich nach den Empfehlungen des Umweltbundesamtes, der Gesundheitsämter und den einschlägigen technischen Regeln richtet.6,11

Reicht die chemische Desinfektion zum Abtöten von Legionellen aus?

Eine chemische Desinfektion allein wird von Behörden und Fachgremien nicht als dauerhafte Lösung angesehen, sondern stellt immer nur einen Baustein eines Gesamtkonzepts dar, das hauptsächlich auf der Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik für Planung, Bau und Betrieb von Trinkwasserinstallationen beruht.6,7,10 Die Ursachen eines Legionellenbefalls – etwa unzureichende Temperaturhaltung, Stagnationsbereiche, Totleitungen oder hydraulische Fehlkonstruktionen – müssen durch technische und betriebliche Maßnahmen behoben werden, da sonst eine erneute Vermehrung der Bakterien zu erwarten ist.6,7,11

Empfehlungen von Umweltbundesamt, DVGW und Landesbehörden betonen daher, dass Sanierungsmaßnahmen zunächst auf Reinigung, Spülung, Temperaturführung und bauliche Korrekturen abzielen sollten und chemische Desinfektionen nur dann in Betracht kommen, wenn diese Maßnahmen nicht ausreichen oder besondere Risikokonstellationen vorliegen.5,6,7,10 Nach durchgeführter Desinfektion ist eine zeitnahe, wiederholte Kontrolluntersuchung der Legionellenkonzentrationen erforderlich, um den Erfolg der Maßnahme zu bewerten und gegebenenfalls weitere Schritte einzuleiten.6,11

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Filter und weitere Methoden zur Abtötung von Legionellen

Maßnahmen zur Legionellenbekämpfung neben thermischer und chemischer Desinfektion unterscheiden sich hinsichtlich Ziel und Wirksamkeit: Einige Verfahren inaktivieren oder entfernen Legionellen nur lokal im durchströmenden Wasser (punktuelle Barriere ohne Depotwirkung), andere wirken vorwiegend präventiv durch Unterbindung von Wachstumsbedingungen (Temperatur, Stagnation), und wieder andere sind langfristig wirksam, weil sie die Ursachen im System adressieren (Hydraulik, Totleitungen, Material). In der Praxis werden diese Ansätze häufig kombiniert. Punktuelle Verfahren sind besonders geeignet für die sofortige Gefahrenabwehr. Nachhaltige Stabilität wird in der Regel nur erreicht, wenn die systemischen Ursachen dauerhaft beseitigt und der Betrieb regelkonform geführt wird.

  • UV-Desinfektion: Inaktiviert Legionellen durch UV-Strahlung im durchströmenden Wasser. Wirkt nur am Einbauort. Keine Depotwirkung. Biofilme werden nicht entfernt.
  • Ultrafiltration / endständige Filter: Physikalische Rückhaltung von Legionellen über Membranen direkt an Entnahmestellen (Legionellenfilter Duschkopf). Sofortiger Nutzerschutz. Keine Sanierung der Installation.
  • Temperaturmanagement im Dauerbetrieb: Dauerhafte Einhaltung von mindestens 60 °C im Warmwasserspeicher und mindestens 55 G in der Zirkulation zur Hemmung der Vermehrung. Präventiv wirksam, aber keine einmalige “Abtötung” des gesamten Netzes.
  • Hydraulische Optimierung: Hydraulischer Abgleich, Sicherstellung ausreichender Durchströmung, Reduktion von Stagnation und Temperaturverlusten. Indirekt, aber nachhaltig wirksam.
  • Rückbau von Totleitungen und Stagnationsstrecken: Entfernt Bereiche mit geringem Durchfluss als Haupttreiber für Biofilm und Wachstum. Sehr wirksam als Ursachenbeseitigung.
  • Material- und Anlagensanierung: Austausch ungünstiger Leitungsabschnitte/Armaturen, Anpassung von Speichervolumina, Optimierung der Zirkulation und Isolierung. Dauerhafte Wirkung durch Systemverbesserung.
  • Elektrolytische Verfahren (z. B. Kupfer-Silber-Ionisation): Abtötung/Inaktivierung durch Metallionen. Wirkung eher verzögert. Erfordert fachgerechte Auslegung, Überwachung und Dokumentation.
  • Zentrale Filtration: Membran- oder Feinfiltration in zentralen Strängen zur Keimreduktion. Wirkt als Barriere, ersetzt jedoch nicht die Ursachenbeseitigung.
  • Betriebsorganisatorische Maßnahmen: Regelmäßige Spülungen, Nutzungsanpassungen, Wartungs- und Kontrollkonzepte. Reduziert Stagnation und stabilisiert den hygienischen Betrieb.
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Legionellen bekämpfen: Maßnahmen nach Stärke des Befalls

Je nach Stärke der Kontamination reichen unterschiedliche Maßnahmen aus, um Legionellen abzutöten. Maßgeblich sind dabei die Anforderungen der Trinkwasserverordnung in Verbindung mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik, insbesondere dem DVGW-Arbeitsblatt W 551 sowie behördlichen Vollzugshinweisen.

Bewertung der Befunde und erforderliche Maßnahmen:

100 bis 999 KBE pro 100 Milliliter:
Überschreitung des technisch orientierten Maßnahmenwertes ohne akute Gesundheitsgefährdung. Es besteht hygienischer Handlungsbedarf. Erforderlich ist:

  • Gefährdungsanalyse
  • Prüfung der Trinkwasserinstallation und der Betriebsweise

Die Sanierung erfolgt mittelfristig und zielt auf die Beseitigung der Ursachen ab, zum Beispiel durch Optimierung der Temperaturführung, Vermeidung von Stagnation, hydraulischen Abgleich und Anpassung der Nutzungsbedingungen.

1.000 bis 9.999 KBE pro 100 Milliliter:
Deutliche Kontamination mit erhöhtem Infektionsrisiko, speziell bei Aerosolbildung. Erforderlich ist:

  • Gefährdungsanalyse
  • Thermische oder chemische Desinfektion
  • Beschleunigte Sanierung der Anlage
  • Umsetzung sollte innerhalb weniger Wochen bis maximal drei Monaten erfolgen
  • Möglicherweise vorsorgliche Nutzungseinschränkungen

≥ 10.000 KBE pro 100 Milliliter:
Sehr hohe Kontamination mit konkreter Gesundheitsgefährdung. Es sind unverzüglich Maßnahmen zur Gefahrenabwehr einzuleiten. Dazu gehören in der Regel sofortige Nutzungseinschränkungen wie ein Duschverbot, der Einsatz endständiger Legionellenfilter an relevanten Entnahmestellen sowie eine umgehende Desinfektion und umfassende Sanierung der Trinkwasserinstallation. Die dringende Maßgabe: Legionellen bekämpfen und Legionellen beseitigen. 

Checkliste

Was kann ich vorbeugend tun, um Legionellen abzutöten?

Der beste Schutz gegen Legionellen ist präventiv: Nach Einschätzung des Umweltbundesamtes ist bei Planung, Bau und Betrieb von Trinkwasserinstallationen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik das Auftreten gesundheitsrelevanter Legionellenprobleme grundsätzlich unwahrscheinlich, auch wenn ein Restrisiko nie vollständig ausgeschlossen werden kann.12,13 Werden Temperaturvorgaben eingehalten, Stagnation vermieden und die Anlage sachgerecht betrieben, lässt sich eine kritische Vermehrung von Legionellen in der Regel verhindern, sodass zusätzliche Desinfektionsmaßnahmen dauerhaft nicht erforderlich sind.12,13

Umweltbundesamt: Legionellenschaltungen und chemische Desinfektionen ersetzen keine regelgerechte Planung, Ausführung und den hygienisch einwandfreien Betrieb der Trinkwasserinstallation und sind nur in begründeten Ausnahmefällen angezeigt.12,14

Unter sogenannten „Legionellenschaltungen“ werden Betriebsweisen verstanden, bei denen die Warmwassertemperatur zum Schutz vor einem Befall zeitweise auf etwa 60 °C angehoben wird, ohne dass im gesamten Netz und an allen Entnahmestellen dauerhaft die zur sicheren Abtötung von Legionellen erforderlichen Temperaturen erreicht werden.3 Solche temporären Temperaturerhöhungen können die Vermehrung von Legionellen zwar einschränken und mithin das Risiko eines starken Befalls eindämmen, gelten aber als unzureichend, um vorhandene Erreger sicher abzutöten, da hierzu höhere Temperaturen über definierte Zeiträume im gesamten System notwendig wären.14

Chemische Desinfektionsverfahren im häuslichen Bereich – etwa Anlagen zur elektrolytischen Erzeugung von Chlor – werden vom Umweltbundesamt kritisch bewertet, weil sie zu einer Verlagerung komplexer und gesundheitlich sensibler Aufbereitungsprozesse in den privaten Haushalt führen können.1,3 Grundsätzlich sollte die mikrobielle Sicherheit des Trinkwassers primär durch fachgerecht geplante und betriebene Anlagen sowie durch Maßnahmen der Wasserversorgung gewährleistet werden; chemische Desinfektionen in der Hausinstallation bleiben auf Ausnahme- und Sanierungsfälle beschränkt.12,14

Legionellen Prävention: Maßnahmen für Privatpersonen

  • Warmwasser am Speicher auf mindestens 60 °C einstellen.
  • Kaltwasser dauerhaft unter 20 °C halten.
  • Alle Entnahmestellen mindestens einmal pro Woche nutzen oder mehrere Minuten spülen.
  • Nach längerer Abwesenheit (z. B. Urlaub) alle Leitungen gründlich spülen, bis konstant kalt bzw. heißes Wasser anliegt.
  • Duschköpfe und Perlatoren regelmäßig reinigen und entkalken.
  • Selten genutzte Leitungen/Anschlüsse vermeiden oder fachgerecht stilllegen lassen.
  • Warmwasserspeicher und ggf. Zirkulation regelmäßig warten lassen, Temperaturführung prüfen.
  • Bei wiederholt auffälligen Befunden oder Verdacht einen Legionellentest durchführen (Beachten Sie die Produkte im Test-Wasser-Shop: Legionellentest)
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Literaturverweise:

1Vgl.: Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit: Legionellen - die am häufigsten gestellten Fragen. Abgerufen am 20.01.2026.

2Vgl.: Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit: Legionellen - die am häufigsten gestellten Fragen. Abgerufen am 20.01.2026.

3Vgl.: DVGW: Arbeitsblatt W 551:2004-04. Trinkwassererwärmungs- und Trinkwasserleitungsanlagen. Technische Maßnahmen zur Verminderung des Legionellenwachstums - Planung, Errichtung, Betrieb und Sanierung von Trinkwasser-Installationen.

4Vgl.: Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches: Desinfektion von Trinkwasser-Installationen zur Beseitigung mikrobieller Kontaminationen. Abgerufen am 20.01.2026

5Vgl.: Umweltbundesamt: Trinkwasserdesinfektionsmittel. Abgerufen am 20.01.2026.

6Vgl.: Umweltbundesamt: UBA-Empfehlung zur Untersuchung von Legionellen im Trinkwasser. Abgerufen am 20.01.2026.

7Vgl.: Kreis Höxter (Gesundheitsamt): Informationen zu Legionellen und chemischer Desinfektion von Trinkwasserinstallationen (Merkblatt). Abgerufen am 20.01.2026.

8Vgl.: Umweltbundesamt: Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren (§‑20‑Liste). Abgerufen am 20.01.2026.

9Vgl.: DVGW: Desinfektionsmittel in der Trinkwasseraufbereitung. Abgerufen am 20.01.2026.

10Vgl.: DVGW: Arbeitsblatt W 551 – Trinkwassererwärmungs- und Trinkwasserleitungsanlagen; Technische Maßnahmen zur Verminderung des Legionellenwachstums. Abgerufen am 20.01.2026.

11Vgl.: Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL): Legionellen – die am häufigsten gestellten Fragen. Abgerufen am 20.01.2026.

12Vgl.: Umweltbundesamt: Trinkwasserdesinfektionsmittel. Abgerufen am 20.01.2026.

13Vgl.: Umweltbundesamt: Trinkwasser – chemische Parameter. Abgerufen am 20.01.2026.

14Vgl.: Umweltbundesamt: UBA-Empfehlung zur Untersuchung von Legionellen im Trinkwasser. Abgerufen am 20.01.2026.

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