Trinkwasserverordnung
Die deutsche Trinkwasserverordnung dient zur Qualitätssicherung des Trinkwassers und soll Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren durch verunreinigtes Trinkwasser schützen. Worauf basiert die Trinkwasserverordnung und wie streng sind ihre Grenzwerte? Bietet die Trinkwasserverordnung Ihnen auch beim Trinken von Leitungswasser ausreichenden Schutz? Welche konkreten Grenzwerte sind in der Verordnung festgelegt?
- Die strengen Grenzwerte der deutschen Trinkwasserverordnung sollen vor Gesundheitsgefahren schützen.
- Die Trinkwasserverordnung gilt nur bis zum Hausanschluss. Daher kann Leitungswasser mit Schadstoffen und Keimen belastet sein.
- Ein privater Wassertest schützt Sie vor Gesundheitsrisiken durch belastetes Leitungswasser.
In Deutschland hat die Trinkwasserverordnung eine sehr lange Geschichte. Verschiedene Bedingungen wurden festgelegt, um die Reinheit des Wassers zu gewährleisten.
Die Verschmutzung von Wasser wird dabei in 3 Gruppen unterteilt:
- Chemische Verschmutzung
- Biologische Verschmutzung
- Einzuhaltende Indikatorparameter
Die Bundesrechtsverordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch wurde am 31. Januar 1975 verfasst und trat am 15. Februar 1976 in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft.
Am 21. Mai 2001 wurde die Trinkwasserverordnung in einzelnen Teilen abgeändert und somit der EG-Richtlinie über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch angepasst.
§ 1 der Trinkwasserverordnung lautet dabei konkret: „Zweck der Trinkwasserverordnung ist es, die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verschmutzung von Wasser ergeben, welches für den Verbrauch vom Menschen bestimmt ist, durch Sicherung seiner Genusstauglichkeit und Sauberkeit zu schützen.“
Die deutsche Trinkwasserverordnung basiert auf
- dem deutschen Infektionsschutz-Gesetz (IfSG)
- und der EG-Trinkwasserrichtlinie.
Nach dem IfSG muss Trinkwasser für den menschlichen Gebrauch
so beschaffen sein, „...dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine
Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch
Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist“ [1].
Erlassen
wurde die deutsche Trinkwasserverordnung im Mai 2001. Deshalb wird die
Verordnung offiziell abgekürzt oft TrinkwV 2001 genannt. Die letzte
Änderung der Verordnung trat am 9. Januar 2018 in Kraft. Diese
beinhaltet unter anderem eine stärker risikoorientierte Planung der
Probennahme sowie eine Meldepflicht der Untersuchungsstellen beim
Überschreiten des technischen Maßnahmenwertes („Grenzwert“) für
Legionellen [2].
💡 Schon gewusst?
Was sind Legionellen? Welche Gefahren gehen von den Bakterien aus?
Legionellen sind stäbchenförmige Bakterien, welche sich besonders stark in lauwarmem und Stagnationswasser vermehren. Die Keime können durch feinste Wassertröpfchen in die Atemwege gelangen und verursachen teilweise lebensbedrohliche Lungenentzündungen (Legionärskrankheit).
Trinkwasser zählt zu den wichtigsten Lebensmitteln. Wie andere Lebensmittel kann auch Trinkwasser gesundheitsschädliche Schadstoffe enthalten. So kann zum Beispiel Grundwasser Schwermetalle wie Blei oder Cadmium aus Gesteinsschichten oder industriellen Altlasten lösen. Weiterhin kann Grund- und Oberflächenwasser mit verschiedensten Keimen wie Coli-Bakterien belastet sein.
Grenzwerte haben die Funktion, die menschliche Gesundheit beim Konsum von Trinkwasser so weit wie möglich vor Gefahren durch Schadstoffe und Keime zu schützen. Stark vereinfacht gesagt, stellen Grenzwerte eine Art „Kompromiss“ zwischen Gesundheitsschutz und ökonomischer Praktikabilität dar. So ist vollkommen schadstofffreies Trinkwasser in einem Industrieland oft nicht verfügbar. Zudem sind einige „Schadstoffe“ wie Schwermetalle teilweise natürlichen Ursprungs.
Die Trinkwasserverordnung basiert auf wissenschaftlichen Erkenntnissen. Diese schließen nach dem aktuellen Stand der Forschung eine Gesundheitsgefährdung durch den Konsum von Trinkwasser bei Einhaltung der Grenzwerte aus.
Trinkwasser wird in Deutschland strenger kontrolliert als Mineralwasser aus dem Supermarkt. So wird Mineralwasser nach der Mineralwasserverordnung nur auf 10 Schadstoffe geprüft, während die Trinkwasserverordnung die Prüfung von 33 Schadstoffen vorschreibt. Weiterhin sind einige Grenzwerte wie zum Beispiel für Arsen in der Trinkwasserverordnung deutlich niedriger als in der Mineralwasserverordnung (10 µg/l versus 50 µg/l) [3].
Die Einhaltung der Trinkwasserverordnung wird von den Wasserversorgern nur bis zum Hausanschluss garantiert. Obwohl Leitungswasser natürlich der Trinkwasserverordnung unterliegt, kann dieses auf den letzten Metern bis zur Wasserhahn mit gesundheitsschädlichen Schadstoffen und Keimen verschmutzt werden.
Dazu zählt zum Beispiel das Schwermetall Blei, welches sich aus alten Bleirohren lösen kann. Obwohl Bleirohre in der Trinkwasserinstallation inzwischen de facto verboten sind, sind die Rohre noch immer in einigen Altbauten installiert. Eine überhöhte Aufnahme von Blei kann unter anderem schwere Nervenschäden verursachen.
Auch Kupfer kann sich aus Wasserohren in gesundheitsbedenklichen Mengen lösen.
Keime wie Legionellen und Coli-Bakterien können sich in der Hausinstallation unter anderem durch eine zu niedrige Warmwassertemperatur (Legionellen) oder durch verkeimte Strahlregler oder undichte Rohre verbreiten.
Besonders empfindlich auf Wasserverunreinigungen reagieren Kleinkinder und immungeschwächte Personen.
- Blei: 0,010 mg/l
- Kupfer: 2 mg/l
- Arsen: 0,010 mg/l
- Cadmium: 0,0030 mg/l
- Nitrat: 50 mg/l
- Nitrit: 0,50 mg/l
- Coliforme Bakterien: 0 bei einer Probemenge von 100 ml
Die deutsche Trinkwasserverordnung gilt für das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Die komplette Verordnung können Sie hier abrufen: https://www.gesetze-im-internet.de/trinkwv_2023/index.html
[1]Umweltbundesamt, „Trinkwasser, Rechtliche Grundlagen, Empfehlungen und Regelwerk“
[2]DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V, „Neue Trinkwasserverordnung in Kraft getreten“
[3] Wasserzweckverband Mallersdorf, „Trinkwasser vom Wasserversorger“
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