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Legionellen in der Mietwohnung: Was bedeutet das für Mieter?

Legionellen in der Mietwohnung sind kein rein technisches Problem der Hausinstallation, sondern können unmittelbar die Gesundheit der Mieter gefährden und gelten deshalb oft als Mietmangel. Für Mieter ist wichtig zu wissen, wie ein Legionellenbefall im Mehrfamilienhaus überhaupt erkannt wird und welche Pflichten Vermieter nach Trinkwasserverordnung haben, um die Belastung zu prüfen und geeignete Maßnahmen einzuleiten.

Legionellenbefall im Mehrfamilienhaus erkennen

In vielen Mehrfamilienhäusern wird die gesetzlich vorgeschriebene Legionellenprüfung in regelmäßigen Abständen durchgeführt, und Mieter erhalten Informationen über das Ergebnis oder über ein mögliches Duschverbot. Ein Legionellenbefall macht sich jedoch nicht am Aussehen des Wassers bemerkbar, sodass Mieter vor allem auf Mitteilungen des Vermieters, Hinweise im Treppenhaus und typische Legionellen-Symptome in der Bewohnerschaft achten sollten.

Typische Hinweise auf Legionellen im Mietshaus

  • Schriftliche Information des Vermieters oder der Hausverwaltung über erhöhte Legionellenwerte
  • Aushang über ein Duschverbot oder Nutzungseinschränkungen der Warmwasseranlage
  • Ankündigung oder Durchführung einer Legionellenprüfung in der Liegenschaft
  • Hinweise auf Sanierungsmaßnahmen an der Trinkwasserinstallation (z. B. thermische Desinfektion)

Rechtliche Grundlagen: Trinkwasserverordnung und Pflichten des Vermieters

Die Trinkwasserverordnung verpflichtet Vermieter bestimmter Mehrfamilienhäuser zur regelmäßigen Untersuchung des Trinkwassers auf Legionellen, wenn eine zentrale Warmwasserbereitung und eine entsprechende Anlagengröße vorliegen. Stellt die Legionellenprüfung einen Legionellenbefall über dem technischen Maßnahmenwert fest, muss der Vermieter unverzüglich eine Gefährdungsanalyse veranlassen, geeignete Maßnahmen ergreifen und die Mieter über die Situation informieren.

Pflichten des Vermieters bei Legionellenbefall

  • Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Legionellenprüfung nach Trinkwasserverordnung
  • Information der Mieter über festgestellte Legionellenbefunde und empfohlene Verhaltensregeln
  • Einleitung von Sofortmaßnahmen (z. B. Temperaturerhöhung, Spülungen, Duschverbot) bei Überschreitung des Maßnahmenwerts
  • Veranlassung einer Gefährdungsanalyse und weiterer Sanierungsmaßnahmen durch Fachbetriebe

 

Legionellen – was tun als Mieter? Erste Schritte

Wird in Ihrem Mietshaus ein Legionellenbefall festgestellt, informiert der Vermieter oder die Hausverwaltung die Mieter in der Regel schriftlich über das Ergebnis der Legionellenprüfung und mögliche Nutzungseinschränkungen, zum Beispiel ein Duschverbot. Trotzdem sollten Mieter die Mitteilungen genau prüfen, Rückfragen stellen und bei Unsicherheiten weitere Schritte einleiten, damit die Trinkwasserqualität schnell wiederhergestellt wird.

Vermieter bei Legionellenbefall richtig informieren

Auch wenn der Vermieter normalerweise über Legionellen im Trinkwasser informiert, kann es vorkommen, dass Mieter nur unklare oder gar keine Hinweise erhalten. Haben Sie den Verdacht auf einen Legionellenbefall oder liegen nur vage Informationen vor, sollten Sie Ihren Vermieter oder die Hausverwaltung schriftlich um Auskunft bitten – etwa zu den Ergebnissen der Legionellenprüfung, zur Höhe der gemessenen Werte und zu den geplanten Maßnahmen.

  • Schriftliche Nachfrage (Brief, E-Mail) an Vermieter oder Hausverwaltung stellen
  • Protokolle oder Ergebnisse der Legionellenprüfung anfordern
  • Nach konkreten Sofortmaßnahmen und einem Zeitplan für die Sanierung der Trinkwasseranlage fragen
  • Eigene Notizen zu Datum, Inhalt der Mitteilung und Reaktion des Vermieters führen

Gesundheitsamt unverzüglich einschalten – wann ist das nötig?

Reagiert der Vermieter trotz nachweislichem Legionellenbefall nicht, nur sehr zögerlich oder bleibt eine klare Information aus, können Mieter sich an das zuständige Gesundheitsamt wenden, das die Einhaltung der Trinkwasserverordnung überwacht. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn der technische Maßnahmenwert überschritten wurde, ein Duschverbot im Raum steht oder besonders schutzbedürftige Personen im Haus leben, etwa ältere Menschen, Kranke oder Familien mit kleinen Kindern.

  • Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt, wenn trotz Legionellenbefall keine oder unzureichende Maßnahmen erfolgen
  • Übermittlung von Prüfberichten, Schriftverkehr mit dem Vermieter und eigenen Beobachtungen
  • Nachfragen, welche weiteren Schritte das Amt empfiehlt und welche Rechte Mieter bei einem anhaltenden Legionellenbefall haben

Legionellenprüfung und Maßnahmen im Mietshaus

In vielen Mehrfamilienhäusern ist der Vermieter verpflichtet, die zentrale Warmwasseranlage regelmäßig auf Legionellen untersuchen zu lassen, wenn bestimmte technische Voraussetzungen erfüllt sind. Die Ergebnisse dieser Legionellenprüfung entscheiden darüber, ob weitere Maßnahmen nötig werden, um das Risiko für Mieter zu senken und die Vorgaben der Trinkwasserverordnung einzuhalten.

Gesetzliche Legionellenprüfung nach Trinkwasserverordnung

Die Trinkwasserverordnung schreibt eine Legionellenprüfung vor, wenn eine zentrale Warmwasserbereitung mit ausreichender Größe vorhanden ist und das Wasser im Rahmen einer Vermietung oder öffentlich abgegeben wird. In solchen Anlagen muss der Vermieter in festgelegten Abständen Wasserproben entnehmen lassen, die in einem Fachlabor auf Legionellen untersucht werden, um eine mögliche Gesundheitsgefährdung frühzeitig zu erkennen.

  • Regelmäßige Legionellenprüfung in zentralen Warmwasseranlagen mit bestimmter Größe
  • Probenahme nach den Vorgaben der Trinkwasserverordnung durch geschulte Fachkräfte
  • Auswertung der Proben im Labor und Vergleich mit dem technischen Maßnahmenwert
  • Information der Mieter über relevante Prüfergebnisse und mögliche Nutzungseinschränkungen

Welche Maßnahmen muss der Vermieter sofort ergreifen?

  • Einleitung von Sofortmaßnahmen, z. B. Temperaturerhöhung, Spülungen oder vorübergehendes Duschverbot
  • Veranlassung einer Gefährdungsanalyse durch Fachleute für Trinkwasserinstallationen
  • Planung und Umsetzung technischer Maßnahmen (z. B. Beseitigung von Stagnationsleitungen, Optimierung der Warmwassertemperaturen)
  • Dokumentation der Schritte und laufende Information der Mieter über Fortschritt und Schutzmaßnahmen

Ansteckung: Wie kommt es zu Legionellen Symptomen?

Symptome durch Legionellen entstehen, wenn Menschen feinste Tröpfchen (Aerosole) einatmen, die mit Legionellen belastetes Wasser enthalten. Die Bakterien gelangen dabei tief in die Lunge und können dort eine Legionellen-Erkrankung bis hin zur Legionärskrankheit auslösen. Typische Quellen solcher Aerosole sind Duschen, Whirlpools, Luftbefeuchter, Inhalationsgeräte oder Rückkühlwerke von Klimaanlagen, insbesondere wenn Warmwassersysteme veraltet, schlecht gewartet oder auf zu niedrige Temperaturen eingestellt sind. Ob Sie trotz Legionellenbefall noch duschen dürfen, erklären wir hier:  Legionellen Duschen: Was Sie über die Gesundheitsrisiken wissen müssen.

Eine Ansteckung von Mensch zu Mensch ist bei Legionellen nach aktuellem Kenntnisstand nicht zu erwarten, entscheidend ist vielmehr der Kontakt mit kontaminiertem Wasser oder Wasserdampf. Besonders riskant sind Warmwasserbereiche mit Temperaturen zwischen 20 und 45 Grad Celsius sowie Leitungen, in denen Wasser länger stagniert und sich Legionellen stark vermehren können. Wer sich häufig in Gebäuden mit großen Warmwasseranlagen aufhält oder zu den Risikogruppen gehört, sollte deshalb mögliche Legionellen Symptome ernst nehmen und bei Verdacht neben einer ärztlichen Abklärung auch an einen Legionellen-Test des Trinkwassers denken.

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Was tun bei Legionellen Symptomen?

Wer Legionellen Symptome bemerkt, sollte diese nicht auf die leichte Schulter nehmen, insbesondere wenn Fieber, Husten und Atembeschwerden nach Kontakt mit Warmwasser oder Aerosolen auftreten. Bei plötzlich einsetzendem hohen Fieber, Schüttelfrost, starkem Krankheitsgefühl, Brustschmerzen oder Luftnot ist eine rasche ärztliche Abklärung wichtig, damit eine mögliche Legionellen-Erkrankung frühzeitig erkannt und gezielt behandelt werden kann. Teilen Sie der Ärztin oder dem Arzt unbedingt mit, wenn Sie sich in den letzten Tagen in Gebäuden mit großen Warmwasseranlagen, Hotels, Pflegeeinrichtungen, Wellnessbereichen oder Whirlpools aufgehalten haben. Dieser Hinweis auf eine mögliche Belastung des Trinkwassers erleichtert die Diagnose einer Legionärskrankheit oder eines Pontiac-Fiebers und hilft, passende Antibiotika und weitere Behandlungsschritte festzulegen.

Parallel zur medizinischen Abklärung kann es sinnvoll sein, die eigene Trinkwasserinstallation überprüfen zu lassen, insbesondere in Mehrfamilienhäusern, älteren Gebäuden oder wenn bereits erhöhte Legionellenwerte bekannt sind. Ein professioneller Legionellen-Test des Trinkwassers zeigt, ob in der Hausinstallation ein hygienisches Problem vorliegt und ob zusätzliche Maßnahmen wie Temperaturanpassung, Spülpläne oder eine weitergehende Sanierung erforderlich sind.

Legionellen im Trinkwasser: Grenzwerte und Pflichtuntersuchungen

Legionellen im Trinkwasser werden ab einem technischen Maßnahmenwert von 100 KBE pro 100 ml Wasser relevant, weil dann ein erhöhtes Risiko für Legionellen Symptome und Legionärskrankheit besteht. Wird dieser Wert erreicht oder überschritten, verlangt die Trinkwasserverordnung eine Risikoabschätzung, weitergehende Untersuchungen sowie, falls notwendig, eine gezielte Behandlung der Anlage, um die Konzentration der Bakterien wieder zu senken. 
Wenn Sie sich intensiver mit den Grenzwerten im Trinkwasser beschäftigen möchten, finden Sie in unserem Infoartikel zur Trinkwasserverordnung zahlreiche zusätzliche Informationen.

Für Großanlagen zur Trinkwassererwärmung, etwa in Mehrfamilienhäusern, Hotels, Pflegeheimen oder Kliniken, gelten verbindliche Pflichtuntersuchungen: Als Großanlage gelten Systeme mit einem Speicherinhalt von mehr als 400 Litern oder einem Leitungsvolumen von über drei Litern zwischen Speicher und entferntester Entnahmestelle. In solchen Anlagen muss das Trinkwasser in regelmäßigen Abständen, je nach Nutzung meist jährlich in öffentlichen Einrichtungen und etwa alle drei Jahre in gewerblich genutzten Wohngebäuden, auf Legionellen untersucht werden. Bei auffälligen Befunden sind das Gesundheitsamt zu informieren, geeignete Sanierungsmaßnahmen einzuleiten und die Nutzer über mögliche Legionellen Symptome zu sensibilisieren. 
Wie Sie Ihre Warmwasseranlage legionellensicher betreiben, lesen Sie unter Warmwasser und Legionellen. Noch mehr Details und Hintergründe zu der Pflichtuntersuchung sowie die Möglichkeit, direkt einen Probenehmer zu beauftragen haben wir für Sie in unserem Infoartikel über die Legionellenprüfung gebündelt.

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Legionellen vorbeugen: So schützen Sie Ihr Immunsystem

➥ Spülen Sie länger unbenutzte Duschen für einige Minuten mit heißem Wasser durch. Machen Sie dies bei geöffnetem Fenster und bleiben Sie dabei nicht im Raum.
 Nach Urlaubsreisen oder länger als drei Tagen andauernden Kurzreisen sollten Sie sämtliche Rohrleitungen durchspülen, bis frisches Wasser aus Ihrem Wasserhahn kommt.
 Entziehen Sie den Legionellen ihren Nährboden, indem Sie Wasserhähne und Duschköpfe regelmäßig reinigen und entkalken.
➥ Sorgen Sie dafür, dass die Temperatur in den Rohleitungen nicht unter 55 °C fällt und stellen Sie den Temperaturregler zur Trinkwassererwärmung auf mindestens 60 °C.

Bei erhöhten Befunden sollten Sie sich darüber informieren, wie Sie Legionellen töten und ihre Anzahl im Warmwasser wirkungsvoll reduzieren können.

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Erkrankungen an Legionellose in Deutschland

  2018 2019 2020 2021 2022
Baden-Württemberg 157 182 144 165 190
Bayern 218 243 176 217 240
Berlin 111 96 97 86 89
Brandenburg 12 21 18 14 21
Bremen 4 4 5 6 7
Hamburg 11 11 6 11 13
Hessen 66 83 55 72 77
Mecklenburg-Vorpommern 9 9 10 4 9
Niedersachsen 53 72 51 55 60
Nordrhein-Westfalen 268 309 249 245 276
Rheinland-Pfalz 51 64 56 60 68
Saarland 9 6 6 11 7
Sachsen 38 41 39 47 49
Sachsen-Anhalt 20 29 24 19 27
Schleswig-Holstein 16 22 21 22 24
Thüringen 27 25 19 23 24

 

Einen Überblick über die gemeldeten Legionellosefälle in Deutschland bieten die Infektionsepidemiologischen Jahrbücher des Robert Koch-Instituts: Infektionsepidemiologische Jahrbücher.

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