Legionellen in der Mietwohnung sind kein rein technisches Problem der Hausinstallation, sondern können unmittelbar die Gesundheit der Mieter gefährden und gelten deshalb oft als Mietmangel. Für Mieter ist wichtig zu wissen, wie ein Legionellenbefall im Mehrfamilienhaus überhaupt erkannt wird und welche Pflichten Vermieter nach Trinkwasserverordnung haben, um die Belastung zu prüfen und geeignete Maßnahmen einzuleiten.
Legionellenbefall im Mehrfamilienhaus erkennen
In vielen Mehrfamilienhäusern wird die gesetzlich vorgeschriebene Legionellenprüfung in regelmäßigen Abständen durchgeführt, und Mieter erhalten Informationen über das Ergebnis oder über ein mögliches Duschverbot. Ein Legionellenbefall macht sich jedoch nicht am Aussehen des Wassers bemerkbar, sodass Mieter vor allem auf Mitteilungen des Vermieters, Hinweise im Treppenhaus und typische Legionellen-Symptome in der Bewohnerschaft achten sollten.
Typische Hinweise auf Legionellen im Mietshaus
- Schriftliche Information des Vermieters oder der Hausverwaltung über erhöhte Legionellenwerte
- Aushang über ein Duschverbot oder Nutzungseinschränkungen der Warmwasseranlage
- Ankündigung oder Durchführung einer Legionellenprüfung in der Liegenschaft
- Hinweise auf Sanierungsmaßnahmen an der Trinkwasserinstallation (z. B. thermische Desinfektion)
Rechtliche Grundlagen: Trinkwasserverordnung und Pflichten des Vermieters
Die Trinkwasserverordnung verpflichtet Vermieter bestimmter Mehrfamilienhäuser zur regelmäßigen Untersuchung des Trinkwassers auf Legionellen, wenn eine zentrale Warmwasserbereitung und eine entsprechende Anlagengröße vorliegen. Stellt die Legionellenprüfung einen Legionellenbefall über dem technischen Maßnahmenwert fest, muss der Vermieter unverzüglich eine Gefährdungsanalyse veranlassen, geeignete Maßnahmen ergreifen und die Mieter über die Situation informieren.
Pflichten des Vermieters bei Legionellenbefall
- Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Legionellenprüfung nach Trinkwasserverordnung
- Information der Mieter über festgestellte Legionellenbefunde und empfohlene Verhaltensregeln
- Einleitung von Sofortmaßnahmen (z. B. Temperaturerhöhung, Spülungen, Duschverbot) bei Überschreitung des Maßnahmenwerts
- Veranlassung einer Gefährdungsanalyse und weiterer Sanierungsmaßnahmen durch Fachbetriebe
Wird in Ihrem Mietshaus ein Legionellenbefall festgestellt, informiert der Vermieter oder die Hausverwaltung die Mieter in der Regel schriftlich über das Ergebnis der Legionellenprüfung und mögliche Nutzungseinschränkungen, zum Beispiel ein Duschverbot. Trotzdem sollten Mieter die Mitteilungen genau prüfen, Rückfragen stellen und bei Unsicherheiten weitere Schritte einleiten, damit die Trinkwasserqualität schnell wiederhergestellt wird.
Vermieter bei Legionellenbefall richtig informieren
Auch wenn der Vermieter normalerweise über Legionellen im Trinkwasser informiert, kann es vorkommen, dass Mieter nur unklare oder gar keine Hinweise erhalten. Haben Sie den Verdacht auf einen Legionellenbefall oder liegen nur vage Informationen vor, sollten Sie Ihren Vermieter oder die Hausverwaltung schriftlich um Auskunft bitten – etwa zu den Ergebnissen der Legionellenprüfung, zur Höhe der gemessenen Werte und zu den geplanten Maßnahmen.
- Schriftliche Nachfrage (Brief, E-Mail) an Vermieter oder Hausverwaltung stellen
- Protokolle oder Ergebnisse der Legionellenprüfung anfordern
- Nach konkreten Sofortmaßnahmen und einem Zeitplan für die Sanierung der Trinkwasseranlage fragen
- Eigene Notizen zu Datum, Inhalt der Mitteilung und Reaktion des Vermieters führen
Gesundheitsamt unverzüglich einschalten – wann ist das nötig?
Reagiert der Vermieter trotz nachweislichem Legionellenbefall nicht, nur sehr zögerlich oder bleibt eine klare Information aus, können Mieter sich an das zuständige Gesundheitsamt wenden, das die Einhaltung der Trinkwasserverordnung überwacht. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn der technische Maßnahmenwert überschritten wurde, ein Duschverbot im Raum steht oder besonders schutzbedürftige Personen im Haus leben, etwa ältere Menschen, Kranke oder Familien mit kleinen Kindern.
- Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt, wenn trotz Legionellenbefall keine oder unzureichende Maßnahmen erfolgen
- Übermittlung von Prüfberichten, Schriftverkehr mit dem Vermieter und eigenen Beobachtungen
- Nachfragen, welche weiteren Schritte das Amt empfiehlt und welche Rechte Mieter bei einem anhaltenden Legionellenbefall haben
In vielen Mehrfamilienhäusern ist der Vermieter verpflichtet, die zentrale Warmwasseranlage regelmäßig auf Legionellen untersuchen zu lassen, wenn bestimmte technische Voraussetzungen erfüllt sind. Die Ergebnisse dieser Legionellenprüfung entscheiden darüber, ob weitere Maßnahmen nötig werden, um das Risiko für Mieter zu senken und die Vorgaben der Trinkwasserverordnung einzuhalten.
Gesetzliche Legionellenprüfung nach Trinkwasserverordnung
Die Trinkwasserverordnung schreibt eine Legionellenprüfung vor, wenn eine zentrale Warmwasserbereitung mit ausreichender Größe vorhanden ist und das Wasser im Rahmen einer Vermietung oder öffentlich abgegeben wird. In solchen Anlagen muss der Vermieter in festgelegten Abständen Wasserproben entnehmen lassen, die in einem Fachlabor auf Legionellen untersucht werden, um eine mögliche Gesundheitsgefährdung frühzeitig zu erkennen.
- Regelmäßige Legionellenprüfung in zentralen Warmwasseranlagen mit bestimmter Größe
- Probenahme nach den Vorgaben der Trinkwasserverordnung durch geschulte Fachkräfte
- Auswertung der Proben im Labor und Vergleich mit dem technischen Maßnahmenwert
- Information der Mieter über relevante Prüfergebnisse und mögliche Nutzungseinschränkungen
Welche Maßnahmen muss der Vermieter sofort ergreifen?
- Einleitung von Sofortmaßnahmen, z. B. Temperaturerhöhung, Spülungen oder vorübergehendes Duschverbot
- Veranlassung einer Gefährdungsanalyse durch Fachleute für Trinkwasserinstallationen
- Planung und Umsetzung technischer Maßnahmen (z. B. Beseitigung von Stagnationsleitungen, Optimierung der Warmwassertemperaturen)
- Dokumentation der Schritte und laufende Information der Mieter über Fortschritt und Schutzmaßnahmen
Wer Legionellen Symptome bemerkt, sollte diese nicht auf die leichte Schulter nehmen, insbesondere wenn Fieber, Husten und Atembeschwerden nach Kontakt mit Warmwasser oder Aerosolen auftreten. Bei plötzlich einsetzendem hohen Fieber, Schüttelfrost, starkem Krankheitsgefühl, Brustschmerzen oder Luftnot ist eine rasche ärztliche Abklärung wichtig, damit eine mögliche Legionellen-Erkrankung frühzeitig erkannt und gezielt behandelt werden kann. Teilen Sie der Ärztin oder dem Arzt unbedingt mit, wenn Sie sich in den letzten Tagen in Gebäuden mit großen Warmwasseranlagen, Hotels, Pflegeeinrichtungen, Wellnessbereichen oder Whirlpools aufgehalten haben. Dieser Hinweis auf eine mögliche Belastung des Trinkwassers erleichtert die Diagnose einer Legionärskrankheit oder eines Pontiac-Fiebers und hilft, passende Antibiotika und weitere Behandlungsschritte festzulegen.
Parallel zur medizinischen Abklärung kann es sinnvoll sein, die eigene Trinkwasserinstallation überprüfen zu lassen, insbesondere in Mehrfamilienhäusern, älteren Gebäuden oder wenn bereits erhöhte Legionellenwerte bekannt sind. Ein professioneller Legionellen-Test des Trinkwassers zeigt, ob in der Hausinstallation ein hygienisches Problem vorliegt und ob zusätzliche Maßnahmen wie Temperaturanpassung, Spülpläne oder eine weitergehende Sanierung erforderlich sind.