Trinkwasserverordnung in der Schweiz
Die Trinkwasserqualität - also quasi die Trinkwasserverordnung der Schweiz - wird in der eidgenössischen Lebensmittelgesetzgebung festgelegt.
Laut dem Lebensmittelbuch der Schweiz muss Trinkwasser unter den festgelegten hygienischen und mikrobiologischen Grenzwerten liegen. Chemische und physikalische Parameter werden dort ebenso festgelegt, wie auch die Toleranz von Grenzwerten für Fremdstoffe und Inhaltstoffe.
Die Schweizer Trinkwasserverordnung heißt offiziell „Verordnung des EDI über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen“ (TBDV). Sie wird vom Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) veröffentlicht und legt strenge Anforderungen sowie Kontrollen für die Trinkwasserqualität fest, damit die Gesundheit der Bevölkerung geschützt wird.
Wichtige Parameter mit definierten Grenzwerten sind unter anderem:
- Mikrobiologische Parameter:
- Keimzahl (allgemeiner Hygieneindikator)
- Escherichia coli (Indikator für fäkale Verunreinigung)
- Enterokokken (Indikator für fäkale Verunreinigung)
- Chemische und physikalische Parameter:
- Gesamter organischer Kohlenstoff (TOC) ≤ 2 mg/l
- pH-Wert zwischen 6,5 und 9,5
- Schwermetalle:
- Blei ≤ 10 µg/l
- Cadmium ≤ 5 µg/l
- Chrom ≤ 50 µg/l
- Kupfer ≤ 2 mg/l
- Nickel ≤ 20 µg/l
- Nitrat ≤ 40 mg/l
- Nitrit ≤ 0,1 mg/l
- Bisphenol A (Grenzwert nach aktueller Regelung)
- PFAS (z.B. PFOS, PFHxS) jeweils ≤ 0,3 µg/l, PFOA ≤ 0,5 µg/l
Die Betreiber der Wasserversorgungsanlagen sind verpflichtet, das Trinkwasser regelmäßig zu analysieren und die Resultate zu melden. Allerdings können durch die eigenen Rohrleitungen oder Wasserhähne Verunreinigungen ins Leitungswasser gelangen. Wer sein Leitungswasser trinkt, sollte seine eigene Wasserqualität kennen. Für die Schweiz stehen Ihnen die Wasseranalysen von umweltcheck.ch zur Verfügung. Jetzt Wasserqualität kontrollieren.