In Ihrem Warenkorb: 0 Artikel, 0,00 EUR
39,00 EUR
incl. 19% USt. zzgl. Versand
Hier haben Sie die Möglichkeit zusätzlich zu Ihrer Trinkwasseranalyse das Wasser auf den Geruchsschwellenwert untersuchen zu lassen. Der Grenzwert laut Trinkwasserverordnung liegt bei 2 bei 12 °C bzw. 3 bei 25 °C.